Die Bedeutung von Creative Commons Lizenzen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Sollten die Inhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unter freie Lizenzen (Creative Commons) gestellt werden? Wenn ja, welche Inhalte und in welchem Umfang soll eine Nutzung freigegeben werden? Welche Gründe sprechen gegen eine solche Lizenzierung? Darüber sprechen Michael Westerhoff und Sebastian Bickert in dieser Sendung von „Zwei unter drei“. Außerdem formulieren und diskutieren sie die Idee einer öffentlich-rechtlichen Nachrichtenagentur, die all ihre Inhalte unter Creative Commons stellt.

Foto: Caleb Oquendo.

Creative Commons Lizenzen sind ein alternatives, freies Lizenzmodell für die öffentliche Zugänglichmachung von Inhalten. Die Lizenzierung erfolgt auf Basis freier und offener Lizenzbestimmungen, welche bestimmen, unter welchen Bedingungen Inhalte weitergegeben werden dürfen. Eine Creative Commons Lizenz ist kein Gesetz oder Recht, sondern ein Rahmenwerk, innerhalb dessen die Nutzer:innen selbst entscheiden können, unter welchen Bedingungen sie ihre Inhalte weitergeben wollen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat mit der Verbreitung von Inhalten eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Die Nutzung von Creative Commons Lizenzmodellen ermöglicht es dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk, diese Verantwortung umfassender wahrzunehmen und seinen Nutzer:innen mehr Kontrolle über ihre Inhalte zu geben. Durch die Verwendung von CC-Lizenzen können Rundfunkanstalten Inhalte schneller und einfacher bereitstellen, was insbesondere bei aktuellen Ereignissen von Vorteil ist. Erste Rundfunkanstalten der ARD und auch das ZDF (Beispiel) stellen mittlerweile bestimmte Produktionen unter CC-Lizenz zur Verfügung. Zudem bietet es den Rundfunkanstalten die Möglichkeit, auf bereits vorhandene Inhalte zurückzugreifen und diese für ihre Zwecke zu nutzen.